Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze sollten Menschen dazu motiviert werden, länger im Arbeitsleben zu bleiben. Eine IW-Untersuchung mit Zuwendung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung zeigt aber: Viele nutzen die Möglichkeit, um vorzeitig Rente zu beziehen und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig hinzuzuverdienen. Das zeigt sich zum Beispiel bei besonders langjährig Versicherten – also Menschen mit 45 Versicherungsjahren, die vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen: Hier ist der Anteil mit großem Hinzuverdienst, der über einen Minijob hinausgeht, nach dem Wegfall der Grenze im Jahr 2023 auf 25 Prozent gestiegen. 2022 waren es noch 18 Prozent. Das gleiche Muster zeigt sich bei den langjährig Versicherten, die nach 35 Versicherungsjahren schon ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Hier stieg der Anteil von acht auf 14 Prozent. |
Auch der Renteneintritt verschiebt sich leicht nach vorn |
Seit der Reform gehen zudem mehr Menschen vorzeitig und mit Abschlägen in Rente, statt bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Dabei ist der Anteil der langjährig Versicherten mit 35 Versicherungsjahren von 21,7 Prozent (2020) auf 24 Prozent (2024) gestiegen; auch das Durchschnittsalter beim Renteneintritt der langjährig Versicherten mit großem Hinzuverdienst sank leicht. |
Einige nehmen die Abschläge offenbar bewusst in Kauf. Naheliegend ist das Kalkül, vorzeitig Rente zu beziehen und nebenher unbegrenzt weiterzuarbeiten, obwohl der vorzeitige Ausstieg durch die steigende Regelaltersgrenze zu höheren Abschlägen bei der Rente führen kann. |
Reform verfehlt ihr Ziel |
Die Reform untergräbt somit in Teilen das mit der Anhebung der Regelaltersgrenze verbundene Ziel, den Eintritt in die Rente im Durchschnitt nach hinten zu verschieben. „Die Regierung sendet gegensätzliche Signale an die Babyboomer: Zum einen erhöht sich bis 2031 die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Zum anderen werden vorzeitige Renteneintritte für die Gemeinschaft teuer ermöglicht“, sagt IW-Arbeitsmarktökonomin Stefanie Seele. Maßnahmen wie der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze und die Aktivrente seien kostspielig und lösten das Problem nicht nachhaltig. |
Zur Methodik: Die Studie wertet die Vollerhebung der Deutschen Rentenversicherung (Forschungsdatenzentrum) für die Jahre 2018 bis 2024 aus und verknüpft dafür Renten- und Beschäftigtendaten auf Ebene einzelner Personen. Verglichen werden die Neurentnerinnen und Neurentner des jeweiligen Berichtsjahres: auf der einen Seite die von der Reform begünstigten Gruppen – besonders langjährig, langjährig Versicherte und schwerbehinderte Personen –, auf der anderen die regulären Altersrentner als Kontrollgruppe. Als „großer Hinzuverdienst" gilt Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze. Die Zahlen für 2024 sind vorläufig: Weil Betriebe Beschäftigung oft erst mit Verzögerung melden, dürften die Anteile noch steigen. |