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IW-Nachricht

Tobias Hentze | 17. März 2026
86 Prozent des Sondervermögens zweckentfremdet
Investitionsstau auflösen, Infrastruktur modernisieren – so das Versprechen hinter dem Sondervermögen. Ein Jahr später zeigen Auswertungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Der Großteil der Mittel wurde nicht für zusätzliche Investitionen, sondern für andere Zwecke verwendet.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet. Das zeigen IW-Auswertungen des Bundeshaushalts. Demnach beliefen sich die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des SVIK nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspricht einem nominalen Anstieg von nur zwei Milliarden Euro gegenüber 2024 – gerade genug, um die Inflation auszugleichen. 
Weitere 12 Milliarden Euro aus dem SVIK ersetzten Ausgaben, die zuvor aus dem Kernhaushalt finanziert wurden – Stichwort Verschiebebahnhof. Dabei zählt der Bund etwa „Sofort-Transformationskosten" für Krankenhäuser zu den Investitionen aus dem SVIK, obwohl diese Mittel laufende Betriebskosten decken.
Nur 42 Prozent der Mittel abgeflossen
Geplant hatte der Bund, 19 Milliarden Euro aus dem SVIK auszugeben. Nur drei von vier geplanten Euro flossen also tatsächlich ab. Daneben sahen die Planungen zehn Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie 8,3 Milliarden Euro für die Länder vor. Die tatsächlichen Investitionen des KTF lagen 2025 um 8,3 Milliarden Euro unter Plan und fielen sogar unter das Niveau von 2024. Die Mittel für die Länder können aus bürokratischen Gründen erst ab 2026 fließen. Insgesamt rief die Bundesregierung 2025 nur 42 Prozent der geplanten SVIK-Mittel ab.
Wirksamer Kontrollmechanismus fehlt
Auch im Kernhaushalt verfehlte die Bundesregierung ihre eigenen Vorgaben. Um auf das SVIK zugreifen zu dürfen, muss der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. In der Planung erreichte er diese Schwelle gerade so – tatsächlich lag die Quote nur bei 8,7 Prozent. Konsequenzen hat das nicht: Die Vorgabe bezieht sich nur auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben. Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus – ein struktureller Geburtsfehler.
Ein Jahr nachdem der Bundestag das Sondervermögen bewilligt hat, bleibt Ernüchterung. Union und SPD hatten die Chance, den Investitionsstau aufzulösen. Sie haben sie bislang nicht genutzt. Die Regierung sollte sich 2026 an ihr Versprechen der Zusätzlichkeit erinnern und die Ausgaben konsequent an Infrastruktur und Klimaneutralität ausrichten. Dafür braucht es auch schnellere Verfahren in der öffentlichen Verwaltung.
 

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Dr. Tobias Hentze
Leiter Themencluster Staat, Steuern und Soziale Sicherung
Tel.: 0221 4981-748
E-Mail: hentze@iwkoeln.de

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